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Deutschland Bescheid

Regelbedarf 2026: die sechs Stufen

Der Regelbedarf ist der Posten, mit dem jeder Grundsicherungsgeld-Bescheid anfängt. Welche Stufe für Sie gilt, hängt nicht vom Einkommen ab, sondern davon, mit wem Sie zusammenleben und wie alt Sie sind.

StufeFür wenMonatlich
1Alleinstehende, Alleinerziehende, sowie Personen, deren Partner minderjährig ist (§ 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II)563 €
2Partner in einer Bedarfsgemeinschaft, beide volljährig (§ 20 Abs. 4 SGB II)506 €
3Volljährige unter 25, die als unverheiratete Kinder zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern gehören (§ 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2, § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II); ebenso unter 25-Jährige, die ohne Zusicherung umgezogen sind (§ 20 Abs. 3). In der Sozialhilfe: Erwachsene in einer Einrichtung (§ 27b SGB XII)451 €
4Jugendliche von 14 bis 17 Jahren471 €
5Kinder von 6 bis 13 Jahren390 €
6Kinder bis 5 Jahre357 €

§ 2 RBSFV 2026 (Ergänzung der Anlage zu § 28 SGB XII), über § 20 Abs. 1a SGB II · gültig ab 01.01.2026

Warum die Beträge dieselben sind wie im Vorjahr

Das ist kein Versehen und keine politische Entscheidung, sondern das Ergebnis der Rechenregel. Die Regelbedarfe werden jedes Jahr fortgeschrieben; für 2026 hätte die Fortschreibung niedrigere Beträge ergeben. Für diesen Fall bestimmt § 28a Abs. 5 SGB XII, dass die bisherigen Werte weitergelten — die Beträge dürfen also nicht sinken.

Wenn Sie Ihren Bescheid mit dem des Vorjahres vergleichen und beim Regelbedarf keinen Unterschied finden: Das ist der Grund. Ein Fehler steckt dort nicht.

Die Zuordnung der Stufen 3 bis 6 folgt der Systematik von § 20 Abs. 2 SGB II und der Anlage zu § 28 SGB XII. Stufe 3 ist in beiden Büchern verschieden geregelt: Beim Grundsicherungsgeld gilt sie für Volljährige unter 25, die als Kinder zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern gehören — ab 25 gehört man nach § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern, auch wenn man bei ihnen wohnt. In der Sozialhilfe gilt Stufe 3 für Erwachsene in einer Einrichtung. Die Altersgrenzen entsprechen dem Wortlaut der Anlage: Stufe 4 gilt vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (also für 14- bis 17-Jährige), Stufe 5 vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6 bis 13 Jahre), Stufe 6 bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (bis 5 Jahre).

Regelbedarf, Regelsatz, Grundsicherungsgeld — was heißt was?

Drei Wörter für Dinge, die zusammengehören, aber nicht dasselbe sind. Auf Ihrem Bescheid steht meist nur eines davon.

Regelbedarf
Der Bedarf selbst: Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne Heizung und Warmwasser, dazu die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens einschließlich einer Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Er ist in sechs Stufen unterteilt — die Tabelle oben.
§ 20 Abs. 1 SGB II · § 27a Abs. 1 und 2 SGB XII
Regelsatz
Der Betrag, mit dem dieser Bedarf in der Sozialhilfe gedeckt wird — ein „monatlicher Pauschalbetrag zur Bestreitung des Regelbedarfs", über dessen Verwendung Sie selbst entscheiden. Im SGB II heißt derselbe Betrag schlicht Regelbedarf; deshalb finden Sie je nach Bescheidart das eine oder das andere Wort.
§ 27a Abs. 3 SGB XII
Grundsicherungsgeld
Die Leistung, die erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten — der Regelbedarf ist einer ihrer Bestandteile, nicht ihr Ganzes. Wer den Begriff auf seinem Bescheid zum ersten Mal liest: Es ist die Leistung, die das Gesetz heute so benennt.
§ 19 Abs. 1 SGB II

Quellen

Alle Beträge auf dieser Seite stammen aus dem Volltext der Vorschriften, gelesen am 03.08.2026: