Regelbedarf 2026: die sechs Stufen
Der Regelbedarf ist der Posten, mit dem jeder Grundsicherungsgeld-Bescheid anfängt. Welche Stufe für Sie gilt, hängt nicht vom Einkommen ab, sondern davon, mit wem Sie zusammenleben und wie alt Sie sind.
| Stufe | Für wen | Monatlich |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende, Alleinerziehende, sowie Personen, deren Partner minderjährig ist (§ 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II) | 563 € |
| 2 | Partner in einer Bedarfsgemeinschaft, beide volljährig (§ 20 Abs. 4 SGB II) | 506 € |
| 3 | Volljährige unter 25, die als unverheiratete Kinder zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern gehören (§ 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2, § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II); ebenso unter 25-Jährige, die ohne Zusicherung umgezogen sind (§ 20 Abs. 3). In der Sozialhilfe: Erwachsene in einer Einrichtung (§ 27b SGB XII) | 451 € |
| 4 | Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 471 € |
| 5 | Kinder von 6 bis 13 Jahren | 390 € |
| 6 | Kinder bis 5 Jahre | 357 € |
§ 2 RBSFV 2026 (Ergänzung der Anlage zu § 28 SGB XII), über § 20 Abs. 1a SGB II · gültig ab 01.01.2026
Warum die Beträge dieselben sind wie im Vorjahr
Das ist kein Versehen und keine politische Entscheidung, sondern das Ergebnis der Rechenregel. Die Regelbedarfe werden jedes Jahr fortgeschrieben; für 2026 hätte die Fortschreibung niedrigere Beträge ergeben. Für diesen Fall bestimmt § 28a Abs. 5 SGB XII, dass die bisherigen Werte weitergelten — die Beträge dürfen also nicht sinken.
Wenn Sie Ihren Bescheid mit dem des Vorjahres vergleichen und beim Regelbedarf keinen Unterschied finden: Das ist der Grund. Ein Fehler steckt dort nicht.
Die Zuordnung der Stufen 3 bis 6 folgt der Systematik von § 20 Abs. 2 SGB II und der Anlage zu § 28 SGB XII. Stufe 3 ist in beiden Büchern verschieden geregelt: Beim Grundsicherungsgeld gilt sie für Volljährige unter 25, die als Kinder zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern gehören — ab 25 gehört man nach § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern, auch wenn man bei ihnen wohnt. In der Sozialhilfe gilt Stufe 3 für Erwachsene in einer Einrichtung. Die Altersgrenzen entsprechen dem Wortlaut der Anlage: Stufe 4 gilt vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (also für 14- bis 17-Jährige), Stufe 5 vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6 bis 13 Jahre), Stufe 6 bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (bis 5 Jahre).
Regelbedarf, Regelsatz, Grundsicherungsgeld — was heißt was?
Drei Wörter für Dinge, die zusammengehören, aber nicht dasselbe sind. Auf Ihrem Bescheid steht meist nur eines davon.
- Regelbedarf
- Der Bedarf selbst: Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne Heizung und Warmwasser, dazu die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens einschließlich einer Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Er ist in sechs Stufen unterteilt — die Tabelle oben.
- § 20 Abs. 1 SGB II · § 27a Abs. 1 und 2 SGB XII
- Regelsatz
- Der Betrag, mit dem dieser Bedarf in der Sozialhilfe gedeckt wird — ein „monatlicher Pauschalbetrag zur Bestreitung des Regelbedarfs", über dessen Verwendung Sie selbst entscheiden. Im SGB II heißt derselbe Betrag schlicht Regelbedarf; deshalb finden Sie je nach Bescheidart das eine oder das andere Wort.
- § 27a Abs. 3 SGB XII
- Grundsicherungsgeld
- Die Leistung, die erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten — der Regelbedarf ist einer ihrer Bestandteile, nicht ihr Ganzes. Wer den Begriff auf seinem Bescheid zum ersten Mal liest: Es ist die Leistung, die das Gesetz heute so benennt.
- § 19 Abs. 1 SGB II
Quellen
Alle Beträge auf dieser Seite stammen aus dem Volltext der Vorschriften, gelesen am 03.08.2026:
- SGB II § 19 – Grundsicherungsgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe
- SGB II § 20 – Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts
- SGB II § 21 – Mehrbedarfe
- SGB II § 11b – Absetzbeträge vom Einkommen
- SGB II § 31a – Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen
- Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026 (BGBl. I 2025 Nr. 243, v. 17.10.2025)
- SGB II § 22 – Bedarfe für Unterkunft und Heizung