Regelbedarf 2026: die sechs Stufen
Der Regelbedarf ist der Posten, mit dem jeder Grundsicherungsgeld-Bescheid anfängt. Welche Stufe für Sie gilt, hängt nicht vom Einkommen ab, sondern davon, mit wem Sie zusammenleben und wie alt Sie sind.
| Stufe | Für wen | Monatlich |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende, Alleinerziehende, sowie Personen, deren Partner minderjährig ist (§ 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II) | 563 € |
| 2 | Partner in einer Bedarfsgemeinschaft, beide volljährig | 506 € |
| 3 | Erwachsene ohne eigenen Haushalt | 451 € |
| 4 | Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 471 € |
| 5 | Kinder von 6 bis 13 Jahren | 390 € |
| 6 | Kinder bis 5 Jahre | 357 € |
§ 2 RBSFV 2026 (Ergänzung der Anlage zu § 28 SGB XII), über § 20 Abs. 1a SGB II · gültig ab 01.01.2026
Warum die Beträge dieselben sind wie im Vorjahr
Das ist kein Versehen und keine politische Entscheidung, sondern das Ergebnis der Rechenregel. Die Regelbedarfe werden jedes Jahr fortgeschrieben; für 2026 hätte die Fortschreibung niedrigere Beträge ergeben. Für diesen Fall bestimmt § 28a Abs. 5 SGB XII, dass die bisherigen Werte weitergelten — die Beträge dürfen also nicht sinken.
Wenn Sie Ihren Bescheid mit dem des Vorjahres vergleichen und beim Regelbedarf keinen Unterschied finden: Das ist der Grund. Ein Fehler steckt dort nicht.
Die Zuordnung der Stufen 3 bis 6 folgt der Systematik von § 20 Abs. 2 SGB II und der Anlage zu § 28 SGB XII. Die Altersgrenzen wurden hier **nicht** einzeln am Anlagentext geprüft — vor Veröffentlichung nachlesen.
Quellen
Alle Beträge auf dieser Seite stammen aus dem Volltext der Vorschriften, gelesen am 03.08.2026:
- SGB II § 19 – Grundsicherungsgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe
- SGB II § 20 – Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts
- SGB II § 21 – Mehrbedarfe
- SGB II § 11b – Absetzbeträge vom Einkommen
- SGB II § 31a – Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen
- Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026 (BGBl. I 2025 Nr. 243, v. 17.10.2025)
- SGB II § 22 – Bedarfe für Unterkunft und Heizung