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Deutschland Bescheid

Regelbedarf 2026: die sechs Stufen

Der Regelbedarf ist der Posten, mit dem jeder Grundsicherungsgeld-Bescheid anfängt. Welche Stufe für Sie gilt, hängt nicht vom Einkommen ab, sondern davon, mit wem Sie zusammenleben und wie alt Sie sind.

StufeFür wenMonatlich
1Alleinstehende, Alleinerziehende, sowie Personen, deren Partner minderjährig ist (§ 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II)563 €
2Partner in einer Bedarfsgemeinschaft, beide volljährig506 €
3Erwachsene ohne eigenen Haushalt451 €
4Jugendliche von 14 bis 17 Jahren471 €
5Kinder von 6 bis 13 Jahren390 €
6Kinder bis 5 Jahre357 €

§ 2 RBSFV 2026 (Ergänzung der Anlage zu § 28 SGB XII), über § 20 Abs. 1a SGB II · gültig ab 01.01.2026

Warum die Beträge dieselben sind wie im Vorjahr

Das ist kein Versehen und keine politische Entscheidung, sondern das Ergebnis der Rechenregel. Die Regelbedarfe werden jedes Jahr fortgeschrieben; für 2026 hätte die Fortschreibung niedrigere Beträge ergeben. Für diesen Fall bestimmt § 28a Abs. 5 SGB XII, dass die bisherigen Werte weitergelten — die Beträge dürfen also nicht sinken.

Wenn Sie Ihren Bescheid mit dem des Vorjahres vergleichen und beim Regelbedarf keinen Unterschied finden: Das ist der Grund. Ein Fehler steckt dort nicht.

Die Zuordnung der Stufen 3 bis 6 folgt der Systematik von § 20 Abs. 2 SGB II und der Anlage zu § 28 SGB XII. Die Altersgrenzen wurden hier **nicht** einzeln am Anlagentext geprüft — vor Veröffentlichung nachlesen.

Quellen

Alle Beträge auf dieser Seite stammen aus dem Volltext der Vorschriften, gelesen am 03.08.2026: