Wohngeld hängt an genau drei Zahlen und einer Tabelle: wie viele Menschen im Haushalt zählen, wie hoch die Miete ist, wie hoch das Einkommen — und welche Mietenstufe für Ihre Gemeinde gilt. Steht eine davon falsch im Bescheid, stimmt der Betrag darunter nicht.
Ein Hinweis vorweg: Anders als beim Grundsicherungsgeld führt der Weg beim Wohngeld nicht zum Sozialgericht, sondern zum Verwaltungsgericht. Das ändert nichts an der Rechnung der Frist, aber es kann ändern, welcher Rechtsbehelf statthaft ist.
Aus einem WohngeldbescheidMusterschreiben — kein echter Bescheid
Auf Ihren Antrag vom 04.02.2026 bewillige ich Ihnen für die Zeit vom 01.02.2026 bis 31.01.2027 Wohngeld als Mietzuschuss nach dem Wohngeldgesetz.
Der Berechnung liegen zwei zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder, die Mietenstufe IV1 und die zu berücksichtigende Miete nach § 11 WoGG zugrunde. Die Miete wird bis zum Höchstbetrag nach § 12 Abs. 1 WoGG berücksichtigt2.
Das monatliche Gesamteinkommen3 wurde nach den §§ 13 bis 18 WoGG ermittelt. Die Höhe des Wohngeldes ergibt sich aus § 19 WoGG.
1
Markierung 1: Die Mietenstufe Ihrer Gemeinde entscheidet über den Höchstbetrag — zwischen Stufe I und Stufe VII liegen bei zwei Personen mehrere hundert Euro im Monat. Sie steht nicht im Wohngeldgesetz, sondern in der Anlage zur Wohngeldverordnung.
§ 12 Abs. 2 WoGG
2
Markierung 2: Alles, was über dem Höchstbetrag liegt, zählt nicht mit. Die Heizkostenentlastung kommt aber zusätzlich hinzu, und die Klimakomponente hebt den Höchstbetrag an — beides geht leicht unter.
§§ 11 und 12 WoGG
3
Markierung 3: Maßgebend ist das Einkommen, das im Bewilligungszeitraum zu erwarten war — nicht das eines vergangenen Jahres. Davon gehen die Freibeträge nach §§ 17 und 17a und die Unterhaltsleistungen nach § 18 ab.
§ 13 WoGG
Höchstbeträge für Miete und Belastung
Bis zu diesem Betrag zählt die Miete mit. Gesucht wird die Zeile mit der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und die Spalte mit der Mietenstufe Ihrer Gemeinde.
Höchstbeträge für Miete und Belastung nach Haushaltsgröße und Mietenstufe, in Euro im Monat
Haushalt
I
II
III
IV
V
VI
VII
1
361
408
456
511
562
615
677
2
437
493
551
619
680
745
820
3
521
587
657
737
809
887
975
4
608
686
766
858
946
1035
1139
5
694
782
875
982
1080
1183
1302
je weiteres
82
94
106
119
129
149
163
§ 12 Abs. 1 WoGG i. V. m. Anlage 1 · Fundstelle BGBl. 2024 I Nr. 314 · Beträge in Euro im Monat, gültig vom 01.01.2025 bis 31.12.2026
Diese Tabelle läuft planmäßig aus: Nach § 43 Abs. 4 WoGG werden die Höchstbeträge zum 1. Januar jedes zweiten Jahres fortgeschrieben. Die nächste Fortschreibung wirkt zum 01.01.2027. Für einen laufenden Bewilligungszeitraum bleibt es bei dem Recht, das bei der Entscheidung galt (§ 41 Abs. 2 WoGG).
Welche Mietenstufe für eine Gemeinde gilt, steht nicht im Wohngeldgesetz, sondern in der Anlage zu § 1 Abs. 3 der Wohngeldverordnung. Sie richtet sich nach dem vom Statistischen Bundesamt festgestellten Mietenniveau (§ 12 Abs. 2 bis 5 WoGG) und ist deshalb hier nicht beziffert.
Was zusätzlich zum Höchstbetrag kommt
Zwei Beträge werden häufig übersehen, weil sie nicht in der Höchstbetrags- tabelle stehen — sie gehören aber zur Rechnung und stehen im Bescheid.
Entlastung bei den Heizkosten
§ 12 Abs. 6 WoGG
Der Gesamtbetrag ist die Summe aus der Entlastung wegen der CO2-Bepreisung und der dauerhaften Heizkostenkomponente. Er wird zusätzlich zum Höchstbetrag berücksichtigt (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 WoGG).
1110,40 €
2142,60 €
3170,20 €
4197,80 €
5225,40 €
je weiteres27,60 €
Klimakomponente
§ 12 Abs. 7 WoGG
Zuschlag zu den Höchstbeträgen nach § 12 Abs. 1 — er hebt also die Obergrenze an, statt neben ihr zu stehen (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 WoGG).
119,20 €
224,80 €
329,60 €
434,40 €
539,20 €
je weiteres4,80 €
Freibeträge vom Einkommen
Diese Beträge gehen vom Jahreseinkommen ab, bevor daraus das Gesamteinkommen wird. Sie werden nur berücksichtigt, wenn die Wohngeldbehörde von ihren Voraussetzungen weiß.
Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von 100, oder darunter bei Pflegebedürftigkeit mit häuslicher, teilstationärer oder Kurzzeitpflege§ 17 Nr. 11.800,00 € / Jahr
Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung oder im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes gleichgestellt§ 17 Nr. 2750,00 € / Jahr
Ein Haushaltsmitglied wohnt ausschließlich mit Kindern zusammen und mindestens eines davon ist noch nicht 18 Jahre alt, mit Kindergeldbezug§ 17 Nr. 31.320,00 € / Jahr
Eigene Erwerbseinnahmen eines Kindes unter 25 Jahren, das Haushaltsmitglied ist — in Höhe dieser Einnahmen, höchstens§ 17 Nr. 41.200,00 € / Jahr
Grundrentenfreibetrag: mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten nach § 76g Abs. 2 SGB VI oder vergleichbaren Zeiten — 1.200 Euro im Jahr aus der gesetzlichen Rente zuzüglich 30 Prozent des darüber liegenden Renteneinkommens, höchstens das Zwölffache von 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 (§ 17a WoGG). Die Wohngeldbehörde entscheidet ohne diesen Freibetrag, solange sie von den Grundrentenzeiten nichts weiß, und muss von Amts wegen neu entscheiden, sobald der Rentenversicherungsträger sie unterrichtet (§ 17a Abs. 3).
Die Bausteine und ihre bekannten Fehlerstellen
Das Folgende sind allgemeine Hinweise auf Fehlerbilder, die bei diesem Bescheidtyp häufig vorkommen — kein Urteil über Ihren Bescheid.
Mietenstufe und Höchstbetrag
§ 12 Abs. 1 und 2 WoGG
Nennt der Bescheid die Mietenstufe Ihrer Gemeinde, und stimmt sie mit der Anlage zur Wohngeldverordnung überein?
Ist der Höchstbetrag für die richtige Zahl von Haushaltsmitgliedern angesetzt — gezählt wird nach §§ 5 und 6 WoGG, nicht nach Meldeadressen?
Wurde die Klimakomponente zum Höchstbetrag hinzugerechnet? Sie hebt die Obergrenze an und steht nicht daneben.
Ein Bescheid, der nur einen Endbetrag nennt, macht diese Prüfung unmöglich. Die Berechnungsgrößen müssen darin stehen (§ 24 Abs. 3 WoGG).
Zu berücksichtigende Miete
§§ 9 und 11 WoGG
Wurden Heizkosten und Kosten für Warmwasser aus der Miete herausgerechnet? Sie zählen nach § 9 Abs. 2 nicht zur Miete — die Entlastung dafür kommt getrennt nach § 12 Abs. 6.
Sind Garage oder Stellplatz abgezogen worden, obwohl sie nicht mitgemietet sind?
Ist der Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten überhaupt angesetzt? Er wird zusätzlich berücksichtigt und nicht vom Höchstbetrag gedeckelt.
Gesamteinkommen
§§ 13 bis 18 WoGG
Wurde vom Jahreseinkommen ausgegangen, das im Bewilligungszeitraum zu erwarten ist — oder von einem vergangenen Jahr? Maßgebend sind die Verhältnisse, die bei Antragstellung für den Bewilligungszeitraum zu erwarten waren (§ 24 Abs. 2).
Sind die Freibeträge nach § 17 abgezogen, insbesondere der für Alleinerziehende und der für eigene Erwerbseinnahmen von Kindern unter 25?
Bei mindestens 33 Jahren mit Grundrentenzeiten: ist der Freibetrag nach § 17a berücksichtigt?
Sind Unterhaltszahlungen nach § 18 abgezogen worden?
Ausschluss vom Wohngeld
§ 7 WoGG
Wurde Wohngeld abgelehnt, weil ein Haushaltsmitglied Grundsicherungsgeld, Grundsicherung im Alter oder Hilfe zum Lebensunterhalt bezieht? Der Ausschluss greift nur, wenn dort Kosten der Unterkunft berücksichtigt wurden.
Kann Wohngeld die Hilfebedürftigkeit vermeiden oder beseitigen? Dann besteht der Ausschluss nicht (§ 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2) — das ist der sogenannte Wohngeldvorrang.
Werden die anderen Leistungen ausschließlich als Darlehen gewährt? Dann greift der Ausschluss ebenfalls nicht.
Diese Vorschrift entscheidet oft darüber, ob überhaupt Wohngeld in Betracht kommt — und sie ist der Grund, warum ein abgelehnter Antrag nicht immer bedeutet, dass kein Anspruch besteht.
Bewilligungszeitraum und Änderungen
§§ 25 und 27 WoGG
Beginnt der Bewilligungszeitraum am Ersten des Antragsmonats? Ein späterer Beginn braucht einen Grund aus § 25.
Hat sich die Miete um mehr als 10 Prozent erhöht, das Einkommen um mehr als 10 Prozent verringert oder die Zahl der Haushaltsmitglieder erhöht? Dann ist auf Antrag neu zu bewilligen (§ 27 Abs. 1) — von selbst geschieht das nicht.
Wurde von Amts wegen zu Ihren Lasten neu entschieden? Das setzt eine Änderung von mehr als 15 Prozent voraus und muss binnen eines Jahres nach Kenntnis der Behörde geschehen (§ 27 Abs. 2).
Der Unterschied zwischen den 10 Prozent zu Ihren Gunsten und den 15 Prozent zu Ihren Lasten ist kein Druckfehler, sondern die Systematik des § 27.
Rückforderung und nachträgliche Korrektur
§§ 28, 30a und 31 WoGG
Wird zurückgefordert, weil das Wohngeld nicht für die Miete verwendet worden sei? Das setzt eine zweckwidrige Verwendung im Sinne des § 28 Abs. 2 voraus.
Stellt sich ein bestandskräftiger Ablehnungs- oder Kürzungsbescheid als rechtswidrig heraus, kann er auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist zurückgenommen werden — Wohngeld ist dann längstens für zwei Jahre vor der Rücknahme zu leisten (§ 31 WoGG).
Die häufig zitierte Bagatellgrenze von 50 Euro nach § 30a WoGG galt nur als Erprobung bis zum 31. Dezember 2024. Der Satz steht noch im Gesetz, die Erprobung ist abgelaufen.
Wie das Wohngeld gerechnet wird
Der Betrag entsteht nicht aus einer Tabelle, sondern aus einer Formel (§ 19 Abs. 1 WoGG i. V. m. Anlagen 2 und 3):
1,15 · (M − (a + b · M + c · Y) · Y)
M ist zu berücksichtigende monatliche Miete oder Belastung in Euro, Y ist monatliches Gesamteinkommen in Euro. Die Werte a, b und c sind nach der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder gestaffelte Werte aus Anlage 2.
z1 = a + b · M + c · Y; z2 = z1 · Y; z3 = M − z2; z4 = 1,15 · z3 — als Festkommazahlen mit zehn Nachkommastellen, anschließend kaufmännisch auf volle Euro gerundet (Anlage 3 Nr. 2 und 3).
Liegen M oder Y unter den Werten der Tabelle in Anlage 3 Nr. 1, werden sie durch diese ersetzt — für einen Einpersonenhaushalt M = 54 und Y = 396.
Die Formel steht hier, damit ein Bescheid nachvollziehbar wird — nicht, damit hier gerechnet wird. Die Seite rechnet kein Wohngeld aus.
Rechtsbehelf und Frist
Rechtsweg
VerwaltungsgerichtWohngeld ist zwar Sozialleistung (§ 68 Nr. 10 SGB I), wird aber in § 51 SGG nicht aufgezählt — zuständig ist deshalb die Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Rechtsbehelf
Widerspruch nach §§ 68 ff. VwGO, soweit das Landesrecht das Vorverfahren nicht abgeschafft oder freigestellt hat
Frist
ein Monat ab Bekanntgabe
Prüfen Sie zuerst die Rechtsbehelfsbelehrung. In mehreren Bundesländern ist das Widerspruchsverfahren nach § 68 Abs. 1 Satz 2 VwGO ganz oder teilweise abgeschafft oder freigestellt; in Bayern kann statt eines Widerspruchs unmittelbar Klage erhoben werden. Welcher Rechtsbehelf statthaft ist und wo er anzubringen ist, muss die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids benennen (§ 58 Abs. 1 VwGO). Ist dort keine genannt oder ist sie falsch, gilt die Jahresfrist.
Beide Vorschriften stellen auf den vierten Tag ab. Im Zweifel muss die Behörde Zugang und Zeitpunkt nachweisen.
2
Ein Monat ab Bekanntgabe, schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat
§ 70 Abs. 1 VwGO
3
Der Tag der Bekanntgabe zählt nicht mit; die Monatsfrist endet an dem Tag des Folgemonats, der ihm nach seiner Zahl entspricht, und fehlt dieser Tag, mit dem Monatsende
§ 57 Abs. 2 VwGO i. V. m. § 222 Abs. 1 ZPO, §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 und 3 BGB
4
Fällt das Fristende auf Sonnabend, Sonntag oder einen Feiertag, endet die Frist mit dem nächsten Werktag
§ 222 Abs. 2 ZPO, § 193 BGB
5
Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie unrichtig, beträgt die Frist ein Jahr
§ 58 Abs. 2 VwGO i. V. m. § 70 Abs. 2 VwGO
6
Wer ohne Verschulden gehindert war, kann Wiedereinsetzung beantragen
§ 60 VwGO i. V. m. § 70 Abs. 2 VwGO
Die Rechnung ist Tag für Tag dieselbe wie im Sozialrecht — vier Tage, dann ein Monat, dann die Verschiebung auf den nächsten Werktag. Verschieden sind nur die Fundstellen. Den Fristenrechner finden Sie auf der Startseite und auf der Fristenseite; ein Musterschreiben für den Widerspruch liegt auf Deutschlandvorlagen.
Diese Prüfpunkte beschreiben, was in einem Wohngeldbescheid steht und welche Fehlerbilder bei diesem Bescheidtyp bekannt sind. Sie sind keine Prüfung des einzelnen Bescheids und keine Aussage darüber, ob ein Widerspruch Erfolg hätte.
Quellen
Alle Angaben und Beträge auf dieser Seite stammen aus dem Volltext der Vorschriften, gelesen am 16.08.2026: