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Deutschland Bescheid

Die Widerspruchsfrist: ein Monat — aber ab wann?

Der häufigste Irrtum ist, ab dem Datum auf dem Bescheid zu zählen. Das Gesetz zählt anders, und zwar zu Ihren Gunsten: Zwischen dem Tag, an dem die Behörde den Brief zur Post gibt, und dem Beginn der Frist liegen noch einige Tage.

Das Datum steht meist oben rechts auf dem Schreiben. Wenn dort nur ein Ausstellungsdatum steht, nehmen Sie dieses.

Trifft eines davon zu?

Sobald Sie das Datum eintragen, rechnen wir die Frist aus — Schritt für Schritt und mit der Vorschrift zu jedem Schritt.

Die fünf Schritte, jeder mit seiner Vorschrift

  1. 1

    Bekanntgabe = Aufgabe zur Post + 4 Tage

    § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X

    Gilt nicht, wenn der Bescheid nicht oder später zugegangen ist. Im Zweifel muss die Behörde Zugang und Zeitpunkt nachweisen (Satz 3). Elektronische Übermittlung: ebenfalls vierter Tag nach Absendung (Satz 2); bei Bereitstellung zum Abruf vierter Tag nach Absendung der Benachrichtigung (Abs. 2a).

  2. 2

    Der Fristlauf beginnt am Tag nach der Bekanntgabe

    § 64 Abs. 1 SGG

  3. 3

    Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat; bei Bekanntgabe im Ausland drei Monate

    § 84 Abs. 1 SGG

  4. 4

    Die Monatsfrist endet an dem Tag des letzten Monats, der nach Zahl dem Tag der Bekanntgabe entspricht. Fehlt dem letzten Monat dieser Tag, endet die Frist mit dem Monat.

    § 64 Abs. 2 SGG

  5. 5

    Fällt das Fristende auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags

    § 64 Abs. 3 SGG

    Gesetzliche Feiertage sind überwiegend Landesrecht. Ein bundesweiter Rechner kann nur die bundeseinheitlichen Tage sicher berücksichtigen und muss auf Landesfeiertage hinweisen, statt sie zu raten.

  6. 6

    Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie unrichtig, beträgt die Frist ein Jahr seit Zustellung, Eröffnung oder Verkündung

    § 66 Abs. 2 SGG

    Nach § 66 Abs. 1 beginnt die Frist überhaupt nur zu laufen, wenn schriftlich oder elektronisch über Rechtsbehelf, Stelle, Sitz und Frist belehrt wurde. Das ist der häufigste Rettungsanker bei einer versäumten Frist.

  7. 7

    Wer ohne Verschulden verhindert war, kann Wiedereinsetzung beantragen — binnen eines Monats nach Wegfall des Hindernisses, und innerhalb der Antragsfrist ist die versäumte Handlung nachzuholen

    § 67 Abs. 1 und 2 SGG

Womit die Frist gewahrt ist

Der Widerspruch muss innerhalb der Frist eingehen, nicht abgeschickt sein. Zulässig sind nach § 84 Abs. 1 und 2 SGG:

Eingang bei einer anderen inländischen Behörde, einem Versicherungsträger, einer deutschen Konsularbehörde oder (bei Seeleuten) einem deutschen Seemannsamt.

Ein Musterschreiben für den Widerspruch finden Sie auf Deutschlandvorlagen — ausfüllen, ausdrucken, absenden.

Wenn die Frist schon abgelaufen scheint

Dann ist der Fall nicht zwingend erledigt. Zwei Vorschriften helfen regelmäßig weiter, und die erste davon ist der häufigste Rettungsanker überhaupt: Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie falsch, beträgt die Frist ein Jahr (§ 66 Abs. 2 SGG). Prüfen Sie also zuerst, ob im Bescheid überhaupt steht, wie und wo Sie widersprechen können — und ob das stimmt.

Wer ohne eigenes Verschulden an der Frist gehindert war — Krankenhaus, Zustellung an die falsche Adresse —, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen (§ 67 SGG). Der Antrag ist binnen eines Monats nach Wegfall des Hindernisses zu stellen, und der Widerspruch ist dabei nachzuholen.

Gilt das auch für Wohngeld, BAföG und Rente?

Für die Rechnung ja, ohne Abstriche. Beim Grundsicherungsgeld und bei der Rente stehen die Vorschriften im Sozialgerichtsgesetz, beim Wohngeld und beim BAföG in der Verwaltungsgerichtsordnung — vier Tage bis zur Bekanntgabe, dann ein Monat, dann die Verschiebung auf den nächsten Werktag ergeben aber auf beiden Wegen Tag für Tag dasselbe Datum. Der Rechner oben gilt deshalb für alle vier Bescheidtypen.

Ein Unterschied bleibt, und er ist wichtig:Beim Wohngeld und beim BAföG führt der Weg zum Verwaltungsgericht, und § 68 Abs. 1 Satz 2 VwGO erlaubt den Ländern, das Widerspruchsverfahren abzuschaffen. Wo das geschehen ist, wäre ein Widerspruch der falsche Rechtsbehelf; der Monat läuft dann für die Klage (§ 74 Abs. 1 Satz 2 VwGO). Was gilt, muss die Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids sagen — und wenn sie fehlt oder falsch ist, haben Sie ein Jahr.

Was danach kommt